Nutzungsbedingungen für ZVW+
 

Registrierungsbedingungen

Betreiber der Website www.zvw.de ist die Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG, Albrecht-Villinger Straße 10, 71332 Waiblingen, Telefon 07151 566-0, Telefax 07151 566-401, E-Mail: Geschaeftsleitung@zvw.de,  vertreten durch die geschäftsführende Komplementärin Zeitungsverlag GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Ullrich Villinger und Michael Krickl. Im Folgenden ZVW genannt. Für die Registrierung auf der Website gelten die folgenden Bedingungen.

 

§ 1 Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

  1. Diese Nutzungsbedingungen regeln der Registrierungsvorgang und die Nutzung der Seite www.zvw.de. Bei der Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem ZVW und dem Nutzer zu Stande.

  2. Soweit Sie weitere Verträge zum Beispiel über Abonnements, Waren oder Werbeleistungen digital über den ZVW erwerben, gelten in diesen Fällen die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihnen bei der Bestellung angegeben werden.

§ 2 Vertragsschluss und Benutzerkonto

  1. Durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und dem ZVW über ein Benutzerkonto zustande. Einer weiteren Annahme durch ZVW bedarf es nicht. Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die Nutzung verschiedener Funktionen des Online-Angebots (§ 3 Nr.1) und die Verwaltung von Verträgen des Nutzers.

  2. Für die Erstellung eines Benutzerkontos ist die Angabe der folgenden Informationen erforderlich: Die E-Mailadresse, der Name, Vorname und ein Passwort („Login-Daten“). Die Erstellung eines Benutzerkontos ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse des Nutzers möglich. Diese E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit ZVW.

  3. Der Nutzer soll ein Passwort wählen, das mindestens aus 8 Zeichen besteht. Es sollte sich aus klein und groß geschriebenen Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zusammensetzt. Der Nutzer ist verpflichtet, mit den Log-in-Daten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Log-in-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Benutzerkonto unter Umgehung der Log-in-Daten zu ermöglichen.

  4. Wenn der Nutzer seine Verpflichtungen gemäß Absatz 3 verletzt und sein Benutzerkonto von Dritten verwendet wird, haftet der Nutzer für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos stattfinden. Der Nutzer haftet nicht, wenn er den Missbrauch seines Benutzerkontos nicht zu vertreten hat.

  5. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 3 Nutzung des Benutzerkontos

  1. Mit dem Benutzerkonto kann der Nutzer verschiedene Dienste des ZVW mit einem Log-In nutzen. Soweit der Kunde besondere Leistungen in Anspruch nimmt, muss er darüber gesonderte Vereinbarungen treffen.

  2. Der ZVW ist jederzeit berechtigt, einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen, zum Beispiel wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten der Plattform.

  3. Der ZVW ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die der ZVW einen Einfluss hat. Dem ZVW ist es unbenommen, den Zugang zu der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in seinem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

  4. Sollte es bei der Nutzung der Plattform bzw. ihrer Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der Nutzer den ZVW von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Nutzer Informationen über von Dritten veröffentlichte Inhalte erlangt, die offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Nutzers

Der Nutzer muss jede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder technische Infrastruktur zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere:

  • die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
  • das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist.

§ 5 Haftung

  1. Der ZVW haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der ZVW bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

  2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der ZVW nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des ZVW.

§ 6 Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, ohne dass es eines Grundes bedarf.

  2. Soweit anderweitige Dauerschuldverhältnisse abgeschlossen worden sind, wird die Kündigung dieses Nutzungsvertrages erst wirksam, wenn das Dauerschuldverhältnis gekündigt ist.

  3. Im Falle einer Kündigung hat der Nutzer nach Vertragsbedingung keinen Zugriff mehr auf sein Benutzerkonto.

§ 7 Änderungen der Nutzungsbedingungen

  1. ZVW ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen der Website geboten ist, zum Beispiel bei technischen Änderungen oder Ergänzungen im Produktportfolio.

  2. Eine Änderung oder Ergänzung wird dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen. Der ZVW wird in der Ankündigung einen Link mitteilen, unter dem die Neufassung der Nutzungsbedingungen insgesamt eingesehen werden kann.

  3. Sofern der Nutzer der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht und die Dienste weiterhin nutzt, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung; hierauf wird der ZVW in der Ankündigung gesondert hinweisen.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

  2. Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen.